Intern
  • A medium closeup of researchers in lab coats gathered around a computer console intensely analyzing data on a large screen displaying realtime simulations of plasma behavior highlighting
  • none
  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Zulassung zum Magisterstudium

Zulassung zum Magisterstudium

Das Magisterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Empfehlenswert ist jedoch die Aufnahme zum Wintersemester.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Magisterstudium an der Juristischen Fakultät sind:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule und
  • Nachweis der für Studium und Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

 

Studieninteressierte müssen die Zulassung zum Magisterstudium über das Uni-Portal WueStudy beantragen. Die Zulassung zum Magisterstudium ist für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar zu beantragen. 

Hier finden eine Anleitung zur Bewerbung über WueStudy.

Die Entscheidung darüber, ob das vorgelegte Zeugnis über den Abschluss eines juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule den Anforderungen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AMPO genügt, trifft der Dekan bzw. die Dekanin der Juristischen Fakultät.

Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel eine Prüfung in der deutschen Sprache ablegen. Über Ausnahmen informiert das International Office.