Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung
09.06.2022Am 1. Juni 2022 trat folgende Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung in Kraft:
- In Nr. 1.1 wird das Wort „Schönfelder“ durch das Wort „Habersack“ ersetzt.
- Nr. 3.1 wird wie folgt neu gefasst:
„Von den in Nrn. 1.1, 1.2 sowie 1.3 zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die bis
14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin des mündlichen
Teils eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen der in Satz 1 genannten
Hilfsmittel können bei diesem Teil zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen
bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.“
- Nr. 3.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen von Hilfsmitteln, die später als 14 Tage vor dem ersten
Prüfungstag des schriftlichen Teils bzw. am Tag des individuellen Termins des mündlichen Teils eines
Prüfungsteilnehmers erscheinen, sind nicht zugelassen.“
- Nr. 3.4 wird aufgehoben.