Intern
Juristische Fakultät

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung

09.06.2022

Am 1. Juni 2022 trat folgende Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung in Kraft:

- In Nr. 1.1 wird das Wort „Schönfelder“ durch das Wort „Habersack“ ersetzt.

- Nr. 3.1 wird wie folgt neu gefasst:
 „Von den in Nrn. 1.1, 1.2 sowie 1.3 zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die bis
 14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin des mündlichen
 Teils eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen der in Satz 1 genannten
 Hilfsmittel können bei diesem Teil zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen
 bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.“

- Nr. 3.3 wird wie folgt neu gefasst:
 „Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen von Hilfsmitteln, die später als 14 Tage vor dem ersten
 Prüfungstag des schriftlichen Teils bzw. am Tag des individuellen Termins des mündlichen Teils eines
 Prüfungsteilnehmers erscheinen, sind nicht zugelassen.“

- Nr. 3.4 wird aufgehoben.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-311/

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