Intern
Juristische Fakultät

Änderung der JAPO

12.02.2021

Ab 16.01.2021 trat folgende Verordnung zur Änderung der JAPO in Kraft

- die Anmeldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung endet "zehn Wochen vor Beginn der Prüfung" (§ 26 Abs. 1 Satz 3 JAPO).

- dem § 72 JAPO wird folgender Abs. 6 angefügt: "Die Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung 2021/1 endet am 18. Januar 2021".

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