Änderung der JAPO
12.02.2021Ab 16.01.2021 trat folgende Verordnung zur Änderung der JAPO in Kraft
- die Anmeldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung endet "zehn Wochen vor Beginn der Prüfung" (§ 26 Abs. 1 Satz 3 JAPO).
- dem § 72 JAPO wird folgender Abs. 6 angefügt: "Die Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung 2021/1 endet am 18. Januar 2021".