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Juristische Fakultät

Call for Papers - Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

23.06.2026

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft lobt einen Aufsatzwettbewerb zum Thema "Lawfare: Verbotene Instrumentalisierung der Justiz oder erlaubtes und legitimes Mittel im politischen Meinungskampf?" aus. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

In letzter Zeit finanzieren NGOs (Non-Governmental Organizations) vermehrt aufsehener regende Klagen von Privatpersonen gegen Konzerne, etwa um Umweltschutzbelange oder Menschenrechte durchzusetzen. Da klagt etwa ein peruanischer Bauer gegen RWE, weil CO2-Abgase aus RWE-Kraftwerken zum Abschmelzen von Gletscherseen in den Anden beitrügen. Oder ein westfälischer Bio-Bauer verklagt VW auf weitgehende Einstellung der Produktion von Verbrennermotoren, weil die Abgase dieser PKW seine Landwirtschaft ge fährdeten. Hier handelt es sich oft um Lawfare (abgeleitet aus Law + Warfare).

Die Klagen selbst mögen (zunächst) aussichtslos erscheinen, doch geht es den Klägern auch zuvor derst darum, Aufmerksamkeit und Presseberichterstattung für das eigentliche Problem zu erzeugen. Vordergründig wird die Klage beim Landgericht eingereicht, doch das eigentlich angestrebte Forum ist der Gerichtssaal der öffentlichen Meinung. Doch sind solche Klagen legal und legitim, etwa weil sie durch den Justizgewährsanspruch geschützt werden? Wer den hier nicht Steuermittel verschleudert, weil sich Gerichte mit diesen Klagen beschäftigen müssen? Werden die verklagten Unternehmen so zum Sündenbock für ein argumentiertes Versagen der Politik gemacht, müssen sie sich doch teuer gegen die Klagen verteidigen und Rufschädigungen ersatzlos hinnehmen? Manche Unternehmen, aber auch kritisierte Politiker greifen ihrerseits zu Lawfare-Mitteln, indem sie missliebige Journalisten mit einer Vielzahl von (ebenfalls wenig aussichtsreichen / aussichtslosen) Klagen überziehen, in der Hoffnung, dass diese Journalisten so jede Lust an kritischer Berichterstattung verlieren („SLAPPING“ – Strategic Lawsuit against Public Participation). Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen von Lawfare?

Beiträge zum oben genannten Thema können alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudierenden (auch Promotionsstudierende) und alle Rechtsreferendare einreichen. Von mehreren Autoren gemeinschaftlich verfasste Beiträge sind zulässig.

Die Beiträge werden von Prof. Dr. Joerg Risse, LL.M. (Berkeley), www.risse-arbitration.com als Juror begutachtet. Die Beiträge sind bis spätestens zum 31.12.2026 per E-Mail oder per Post bei der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (E-Mail-Adresse: Vorstand@shra.de) ein zureichen. Es ist vorgesehen, eine Auswahl der eingegangenen Beiträge in Band 17 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft sowie eine zusammenfassende Darstel lung in F.A.Z. Einspruch zu veröffentlichen. Mit der Einreichung seines Beitrages stimmt der Einreicher einer möglichen Veröffentlichung seines Beitrags und einem Abdruck seines Fo tos zu; zudem versichert er, dass er seinen Beitrag eigenverantwortlich verfasst hat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Zum Download des offiziellen Flyers.

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