Habilitationsvortrag von Prof. Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur.
02.05.2025Die Fakultät freut sich auf den am 9. Mai 2025 um 16 Uhr s.t. in Hörsaal II (Alte Uni) stattfindenden Habilitationsvortag von Prof. Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur. Der feierliche Vortrag wird die „Grundstrukturen des Internationalen Privatrechts der Digitalisierung am Beispiel von DSGVO, Data Act, DSA, DMA und KI-VO" zum Gegenstand haben. Im Fokus stehen dabei die internationalen Dimensionen der aktuellen Digitalrechtsakte und deren Herausforderungen für das klassische Internationale Privatrecht. Mehr Informationen zum Vortrag und zur Person finden Sie hier.

Gegenstand des Vortrags
In den letzten Jahren hat die Europäische Union eine wahre Flut von Rechtsakten betreffend die Digitalisierung verabschiedet, insbesondere DSGVO, Data Act, DSA, DMA and KI-VO. Aus Perspektive des materiellen Rechts ist zunächst auffällig, dass all diese Verordnungen neben öffentlich-rechtlichen Inhalten auch privatrechtliche Relevanz aufweisen. Kollisionsrechtlich stellt sich die Frage, nach welchen Regeln sich die internationale Anwendbarkeit dieser Vorschriften im Verhältnis zu Drittstaaten bestimmt. Hierfür sind eingangs die Regeln betreffend den räumlichen Anwendungsbereich in den Digitalverordnungen im Hinblick auf die genutzten Anknüpfungspunkte und Anknüpfungsprinzipien zu untersuchen.
Auf Basis dieser normativen Grundlage folgt eine kritische kollisionsrechtliche Analyse: Handelt es sich bei den Anwendungsbereichsnormen überhaupt um Kollisionsnormen und falls ja, welcher Art sind diese? Führt die Anknüpfung mittels der vorgeschalteten Anwendungsbereichsnormen zu einer Verkennung des tradierten Systems der international-privatrechtlichen Gerechtigkeit und lassen sich hierfür Sachgründe anführen? Finden sich zentrale Prinzipien des Internationalen Privatrechts wie Parteiautonomie und Entscheidungseinklang gewahrt? Ist es ökonomisch sowie rechtspolitisch opportun, sich zu einer Art regulatorischer Hegemonialmacht im Bereich des Digitalen aufschwingen zu wollen? Verstoßen die teils weitreichenden Anknüpfungspunkte vielleicht sogar gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot? Diese und weitere Fragen sucht der Vortrag zu klären sowie Lösungsalternativen aufzuzeigen.
Zur Person
Prof. Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. Eur. (*1985) begann im Wintersemester 2005 das Studium der Rechtswissenschaft nebst Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und schloss es im Sommersemester 2010 mit der Ersten Juristischen Prüfung und europarechtlicher Zusatzqualifikation ab. Im Anschluss arbeitet er seine prozessrechtsvergleichende Dissertation zum „Amicus Curiae im Internationalen Wirtschaftsrecht“ aus und war bis Mai 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Oliver Remien, Würzburg). Nach Abschluss des Referendariats (August 2015) im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Privaten Baurecht folgte ab September 2016 die Postdoc-Phase am Lehrstuhl von Oliver Remien in Würzburg.
Auf Grundlage seiner Habilitationsschrift zum Recht des Bauvertrags erteilte ihm die Juristische Fakultät der Universität Würzburg im Juli 2024 die Lehrbefähigung für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsökonomik. Seit Oktober 2024 ist er Inhaber der W3-Professur für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Herr Professor Segger-Piening ist verheiratet und Vater eines im Mai 2023 geborenen Sohnes.
Im Anschluss an die Veranstaltung wird es einen kleinen Umtrunk geben. Für die Teilnahme an dem Umtrunk ist eine Anmeldung bis zum 02.05.2025 unter ls-segger-piening@uni-osnabrueck.de nötig; das gilt natürlich nicht, falls Sie schon angemeldet sind.
Die Fakultät gratuliert Herrn Segger-Piening an dieser Stelle nochmals ganz herzlich zur abgeschlossenen Habilitation und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute!