Tenure Track-Professur für Unternehmensrecht an der Universität Graz
29.05.2026Am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird eine Tenure Track-Professur für Unternehmensrecht (40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst auf 6 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz mit Tenure Track; voraussichtlich zu besetzen ab 01.12.2026) besetzt.
Stellenbeschreibung
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet auf sechs Jahre als Assistenzprofessorin/-professor mit Qualifizierungsvereinbarung eingegangen. Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor.
Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Mit der Professur verstärkt die Fakultät ihre Sichtbarkeit im Bereich des Unternehmensrechts im weiteren Sinne einschließlich seiner unionsrechtlichen und internationalen Bezüge. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber vertritt das österreichische, europäische und internationale Unternehmensrecht umfassend in Forschung und Lehre.
Konkret sollen das Allgemeine Unternehmensrecht und das Gesellschaftsrecht sowie Grundzüge des Kartell-, Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts, des Banken- und Kapitalmarktrechts, des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts und des Rechnungslegungsrechts durch exzellente rechtswissenschaftliche Publikationen unter Berücksichtigung nationaler, europäischer und internationaler Entwicklungen abgedeckt werden. Neben rechtsvergleichender und interdisziplinärer Forschung erfolgt auch die Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken. Die Professur wirbt Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte ein. Sie wirkt an universitären und fakultären Forschungsschwerpunkten mit.
Anstellungserfordernisse, Bewerbungsunterlagen und der Hearing-Termin können der offiziellen Stellenausschreibung entnommen werden.



