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  • Vier Studierende sind auf dem Weg in den Hörsaal an der Uni Würzburg.
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Juristische Fakultät

Würzburger Vorträge

Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie

Herausgegeben von Horst Dreier und Anja Amend-Traut
Begründet von Hasso Hofmann, Ulrich Weber und Edgar Michael Wenz

Seit 1984 bieten die Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie eine Plattform, um jenseits der Dogmatik einen vertieften Einblick in die facettenreiche Welt des Rechts zu gewinnen. Die renommierten Referentinnen und Referenten, darunter Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Politik und Philosophie, ermöglichen in ihren Vorträgen einen unmittelbaren Zugang zu den zentralen Themen ihres Faches. Ein besonderes Anliegen ist es dabei, nicht nur Wissenschaftlern, sondern auch Praktikern und Studierenden eine fundierte und verständliche Brücke zur Theorie zu schlagen.

Die Vortrags- und Schriftenreihe wurde 1984 von Prof. Dr. Hasso Hofmann, Prof. Dr. Ulrich Weber und Prof. Dr. Edgar Michael Wenz gegründet. Zuletzt wurde sie von Prof. Dr. Horst Dreier und Prof. Dr. Dr. h.c. Dietmar Willoweit herausgegeben und organisiert. Nach dem Tod von Herrn Willoweit ist Frau Prof. Dr. Anja Amend-Traut in seine Fußstapfen getreten und ist nun zusammen mit Herrn Dreier Mitorganisatorin und Mitherausgeberin der Vortrags- und Schriftenreihe.

Herr Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli wird am 25. Juni 2026 um 18 Uhr c.t. an der Alten Universität, HS III einen Vortrag mit dem Titel

„Schulen des Rechts. Zu theoretischen, soziologischen und historischen Grundlagen“ halten.

Herr Kuhli ist seit 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich ihrer internationalen und historischen Bezüge in Hamburg. Zu seinen Hauptwerken zählen „Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht. Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes“ (2010) und „Carl Gottlieb Svarez und das Verhältnis von Herrschaft und Recht im aufgeklärten Absolutismus“ (2012). Vergangenes Jahr erschien sein Lehrbuch „Geschichte des Strafrechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart“.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen die Neuere Rechtsgeschichte, rechts- und sprachphilosophische Grundlagen des Strafrechts, Völkerstrafrecht und kriminalpolitische Fragen, etwa zur Digitalisierung, Suizidhilfe oder Triage.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier


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