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Juristische Fakultät

Europarechtstage 2005

Mobilität der Unternehmen in Europa

Die Entwicklung des Europäischen Binnenmarkts eröffnet den Unternehmen vielfältige Chancen. Zugleich stellt es sie vor immer neue Herausforderungen. Dieser für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsamen Thematik waren am 10/11. Juni 2005 die 11. Würzburger Europarechtstage an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gewidmet.

Unter dem Einfluss von Gesetzgebung und Rechtsprechung verändern sich die gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer deutsche Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt agieren können. Die Regelung zur Europäischen Gesellschaft und mehrere prominente Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit sind dafür ebenso aktuelle Belege wie die Diskussion um eine weitere Harmonisierung des Gesellschaftsrechts in Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen und Sitzverlegungen.

Bei der von der Juristischen Fakultät unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger, Prof. Dr. Günter Christian Schwarz und Prof. Dr. Christoph Weber veranstalteten Tagung berichteten sechs hochkarätige Referenten unter dem Leitthema “Mobilität der Unternehmen in Europa” über grundlegende Probleme und stellten sich den Fragen der knapp 200 Teilnehmer. Besonders erfreulich aus universitärer Sicht war, dass viele Vertreter aus Unternehmen, Verbänden und der Justiz sowie Notare und Anwälte, aber auch mehr als 100 Studierende die Tagung besuchten.

 

Der erste Tag stand im Zeichen der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit. Zunächst rief RA Prof. em. Dr. Otto Sandrock LL.M. (Kanzlei Hölters & Elsing, Düsseldorf) die Leitlinien dieser Rechtsprechung in Erinnerung und erläuterte ihre praktischen Auswirkungen. Anschließend legte der britische Wissenschaftler Prof. Harry Rajak (University of Sussex) dar, inwieweit die aufgrund des Startkapitals von nur einem Euro besonders im Blickpunkt stehende Rechtsform der Limited auch für deutsche Gesellschafter interessant sein könnte und welche Risiken sie mit sich bringt.

 Der Tag endete mit dem Vortrag von Prof. Dr. Martin Franzen (München). Er untersuchte, ob die deutsche unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer auch auf die ausländischen Gesellschaften, die ihren Sitz in die Bundesrepublik verlagern, zu übertragen ist.

Am zweiten Tag berichetete zunächst MR Dr. Hans-Werner Neye (Bundesmininsterium der Justiz) über die Entwicklungen zu den grenzübergreifende Fusionen und Sitzverlegungen in Europa. Im Anschluss referierte RA Dr. Jens Wagner (Allen & Overy LLP, Frankfurt) über praktische Erfahrungen mit der Europäischen Gesellschaft.

Im letzten Beitrag der Tagung widmete sich Prof. Dr. Rüdiger Krause (Erlangen-Nürnberg) ausführlich den Problemen, vor die der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft gestellt wurde. Die abschließenden Diskussion machte noch einmal deutlich, dass die Lösung der Mitbestimmungsfrage auch in Zukunft die Diskussion um die Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts entscheidend prägen wird.

v.l.n.r.: Prof. Sandrock, Prof. Rajak, Prof. Franzen, Dr. Neye, Dr. Wagner, Prof. Krause